Hallo Mitstreiter,
ich stehe vor zwei Fragestellungen zur Aufstellung lüftungstechnischer Anlagen auf Schuldächern:
1. Muss eine Zugängigkeit auf das Flachdach hergestellt werden
und wie ist die sichere Benutzbarkeit sicherzustellen?
2. Muss die Dachdecke unterhalb der lüftungstechnischen Anlage
eine Feuerwiderstandsdauer aufweisen, wenn die Anlage an
höchster Stelle steht?
Als Lüftungszentrale etc. ist es meiner Einschätzung nach nicht einzustufen, da es kein Raum ist, in welchem diese Anlage steht. Welches Kriterium greifen könnte wäre, dass die Anlage mehrere Geschosse versorgt, welche aber durch entsprechende BSK getrennt werden.
Über Einschätzungen oder Literaturstellen würde ich mich freuen.
MfG
Hesse