Hallo Herr Fleischhauer,
zu ihrem letzten Absatz vertrete ich (auch als aktiver Feuerwehrmann) eine grundlegend andere Auffassung.
Die Feuerwehren haben die einsatztaktischen Mittel, die ihr auch durch den baulichen Brandschutz zur Verfügung gestellt werden, zu ergreifen. Dazu gehören alle geeigneten Einsatzmaßnahmen, worunter auch das Öffnen von Zuluftflächen zählt.
Es ist zwar für manche Feuerwehren immer noch ein Geheimnis, dass zu einer Entrauchung auch immer eine Zuluft gehört. Diese hat die Feuerwehr jedoch im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung der Brandbekämpfung herzustellen. Tut sie dieses nicht, verstößt sie ggf. gegen ihre Pflichten einer Schadenminimierung, da der Einsatz nicht mehr effektiv ablaufen kann.
Eine Rauchableitung herzustellen gehört somit zur Brandbekämpfung und ist auch Aufgabe der Feuerwehr.
Zu wenig Personal ist kein Argument, sondern ein Organisationsverschulden. Ansonsten beschließt eine Gemeinde demnächst, dass sie so wenig Personal hat, dass sie die eine oder ander Aufgabe nicht mehr wahrnehmen will, z. B. die Personenrettung über tragbare Leiter, und dass im Einfamilienhaus gefällist beide Rettungwege baulich herzustellen sind. So geht das aber eben gerade nicht.
Zu einer effektiven Gefahrenabwehr gehören ALLE Maßnahmen, die dazu geeignet sind, und nicht nur diejenigen, die den Feuerwehren "gefallen". Man kann sich nicht einzelne Tätigkeiten "herauspicken", die man leisten möchte oder auch nicht.
Außerdem: Zuluftflächen sollen "zerstörungsfrei" hergestellt werden können. Das gilt nicht, wenn eine Werkfeuerwehr solche Öffnungen "zerstörend" herstellen kann (also z. B. auch Einschlagen von Fenstern), was weitaus zeitaufwendiger ist. Und ich glaube, wenn jemand wirklich wenig Personal hat, dann sind das Werkfeuerwehren. Aber selbst die müssen ihre Zuluft dann alleine herstellen.
Gruß
Alexander Vonhof