Hallo Kollegen,
hier geht´s mal wieder um das bereits viel behandelte Thema landwirtschaftliche Maschinenhalle vs. Garage:
Halle: ca. 35,00 x 20,00 m (+5,00m Vordach) Höhe: 6,50 bis 8,75m (Pult)
gegliedert in: 2 Lagerbuchten je ca. 5,50x20,00m (ca. 110qm) und der eigentlichen Maschinenhalle mit ca. 21,00x20,00m (ca. 420qm)
vor diesen drei Bereichen ist ein Vordach mit ca. 5,00m Tiefe herausgezogen.
Abtrennung der (Getreide-) Lager- und Abstellbereiche durch 5,00m-hohe Stahlbetonwände. Darüber und übriges Gebäude als klassischer F-0-Stahlbau
Zugang: ausschließlich über 6 Schiebetore an den Längsseiten (>25qm Flügel!, ohne Schlupftüre o. ähnlichem) keine weiteren Türen etc.
Nutzung: 2 Lagerbuchten zur Lagerung und Trocknung von Getreide (Ex-Schutz???), übriger Hallenbereich (jenseits der 5m hohen StB-Wänden) als Maschinenhalle für u. a. 1-3 Mähdrescher - (was leider erst im nach hinein genauer definiert wurde, pro Tank kommen hier schnell mal 800l Treibstoff zusammen).
Unsere Aufgabe war die Erstellung des Brandschutzkonzeptes, da wir zunächst das bereits (neu) gebaute Gebäude unverändert lassen wollten, sah unser erster Konzept-Entwurf eine reine Lager und Unterstellnutzung vor mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Einstellens von KFZ nach §18 GaStellV (max. 12l. Kraftstoffinhalt / oder Batterie abklemmen / keine Zündquellen / keine leicht entzündlichen Stoffe etc.) wobei schon hier das im gleichen Luftraum getrocknete und zu lagernde Getreide fraglich ist oder?.
FRAGEN:
1. Gibt es (in Bayern) hier eine andere Möglichkeit landw. Maschinen unterzustellen ohne einer Ausnahmegenehmigung von der GaStellVO?
2. Wie ist das mit dem Getreide zu vereinbaren
3. Schließt in Bayern der Art. 2 (8) Satz 2 die Anwendung der VdS 2242 Pkt. 8 aus?
4. Wie seht Ihr die Fluchtwegsituation (wenn Lager und Maschinenhalle keine Aufenthaltsräume sind (Aufenthalt < 2h/Tag)) Länge wäre sehr kurz
Nach viele Recherche bin ich nun auf Euer Feedback gespannt,
vielen Dank schon mal für Euere Antworten.
Gruß
Holger