Hallo,
die Brandschutzklappe mit Stellmotor, die bei Stillstand der Lüftung schließt sollte zur Verhinderung der Rauchausbreitung ausreichen. Nur eine Brandschutzklappe ohne Ansteuerung oder ohne Kaltrauchsperre nicht, wobei der Begriff "Kaltrauch" an solches schon so gut, wie nicht definiert ist und u.U. auch nicht realistisch.
Wenn F30 geregelt dann grundsätzlich mit BSK, aufgrund der jeweiligen Bauordnung, da stimme ich zu.
Mein Problem war vielmehr, ob in den Bereichen mit 400 m? auf diese Maßnahmen zur Verhinderung von Rauchausbreitung, wie auch immer technisch ausgeführt, verzichtet werden kann, da ja eigentlich der Bereich bis zum Eintreffend der Feuerwehr (in der Regel 10 Min) geräumt sein soll.
Oder sollte man, aus diesem Aspekt heraus in den 400 m? Bereichen auf Brandschutzklappen (Kostengründen, wie Hr. Schächter ausgeführt hat) verzichten und kostengünstige "Kaltrauchsperren" einbauen. Alle Wände (Flur, Zimmer, außer Sanitär F30 bleibt unberührt)
Danke
Gruss
Demant