Hallo zusammen,
folgende Ausganssituation
Produktionshalle 6.300m2, Sicherheitskategorie K4,
Bewertung nach Abschnitt6 IndBauRL
Bürogebäude 4.800m2 mit Brandwand abgetrennt
In der Produktionshalle ist ein Einbau (Grundfläche 420m2)mit einer höhergelegenen Ebene geplant. Auf Hallenniveau sind Produktionsflächen, WC-Anlagen, Meisterbüros. Auf der höheren Ebene sind Technikräume, Besprechungsräume und Pausenräume angeordnet.
In den Räumlichkeiten halten sich ausschließlich Mitarbeiter aus der Produktion auf (Besprechung Messergebnisse, etc.).
Ich habe diese Räumlichkeiten auf der Ebene als untergeordnete Räume die in funktionaler Verbindung zur Produktionshalle stehen eingeordnet(IndBauRL 3.5) und damit den Industriebau als erdgeschossig eingestuft.
Das Bauamt sieht keine funktionale Verbindung zur Produktionshalle (-> 2-geschossig) und fordert die Konstruktion des Einbaus bis OK Boden der Ebene 1 in F30.
Wäre dankbar über Eure Meinungen zu dem Thema "funktionale Verbindung". Gibt es einen Unterschied ob die Mitarbeiter nun eine Besprechung abhalten oder eine Pause machen oder ob Meister in Ihrem Büro sitzen (Meisterbüros sind ja ausdrücklich erlaubt).
Weiter würde mich Eure Meinung zum Thema Einbau in F30 interessieren. Was bringt die Konstruktion des Einbaus in F30 wenn die danebenstehende Hallenstütze in F0 versagt und das Hallendach einstürzt? Die IndBauRL fordert ja nach Abschnitt 6 die tragenden und aussteifende Teile sowie das Hauptragwerk des Daches in der entsprechend Feuerwiderstandsklasse. Wäre es da nicht konsequent die gesamte Hallenkonstruktion in F30 zu fordern?
Grüße k2