Hallo Poldi,
wie Kollege "firefly" bereits ausgeführt hat, ist zwischen der Brandmelderzentrale und dem Anlaufpunkt für die Feuerwehr zu unterschieden, die durchaus örtlich verschieden sein können.
Wird die BMA auf die Empfangseinrichtung einer Leitstelle aufgeschaltet, gelten in den meisten Fällen sogenannte "Anschlussbedingungen für (private) Brandmeldeanlagen". Hier steht u.a. auch drin, wie der Anlaufpunkt für die Feuerwehr zu kennzeichnen und festzulegen ist (bzw. "ist mit der Feuerwehr abzusprechen").
Ist die BMA nicht auf eine Empfangseinrichtung aufgeschaltet; dient sie also nur der "internen" Alarmierung, greift die "Alarmorganisation" des Betreibers; ohne diese würde eine Fachfirma eigentlich keine BMA bauen ...
Wir handhaben es so, dass auch die BMA ohne Aufschaltung zur Leitstelle einen Anlaufpunkt für die Feuerwehr, so wie solche mit Aufschaltung.
Noch eine Ergänzung:
Sind BMZ und der Anlaufpunkt für die Feuerwehr räumlich getrennt, sind m. E. die Anforderungen nach EN 54 für die "Erstinformationen für die Feuerwehr" einzuhalten; das ist dann so sicher wie die BMZ ...
Gruß
C. Lammer