@Hribal:
Ob Sie eine Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral- oder Einzelbatterien ausführen, ist normativ gleichwertig; die EN 1838 ist mit beiden System erfüllbar bzw. zu erfüllen.
Mit den Piktogrammen - ich vermute, Sie meinen Schilder ohne Leuchtmittel - geht dies auch; sie müssen nur die Anforderungen an "Beleuchtete Sicherheitszeichen" erfüllen - Allerdings "fehlt" jetzt noch die Beleuchtungsstärke des Rettungwege.
Die einzige Möglichkeit, um sich der Prüfpflicht zu erledigen, ist m. E. nur der Verzicht auf die Sicherheitsbeleuchtung.
Hier noch ein Hinweis des Berliner Senates:
"§ 52 Sicherheitsbeleuchtung in Schulen
Die Regelung der Muster-Schulbaurichtlinie in Pkt. 7 hinsichtlich einer Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig von der Größe der Schule angewandt werden. Wenn eine Schule nach dem Brandschutzkonzept der Muster-Schulbaurichtlinie geplant, beurteilt und genehmigt wird, sind alle
Anforderungen der Richtlinie maßgebend. Evtl. Größenfestlegungen in technischen Regeln des VDE sind nicht maßgebend."
Gruß
C. Lammer