Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
bei einer RH Anlage die in diesem besonderen Fall GK 3 wurde wegen eine Kompensation die Gebäudetrennwand feuerbeständig ausgebildet. Jetzt wird geplant neben dieser Wand durch den Brandstreifen im Dach die Leitungen für die Solaranlage hindurchzuführen, also den Brandstreifen im Dach zu durchdringen. Meine Fragen hierzu:
1. In welcher Güte muss der Durchbruch der Leitung abgeschottet werden? In R90 wie die Gebäudetrennwand ausgeführt wurde? Gilt dass dann auch für den Brandstreifen.
2. Wie wirkt es sich aus, ob die Leitung aus brennbaren oder nicht brennbaren Baustoffen besteht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klaus