Ein Architektenkollege reicht 2012 einen Bauantrag ein. Eigentlich eine Nutzungsänderung in eine Nutzung die schon seit ca. 10 Jahren besteht (ehemals als Büro beantragt und genehmigt, seit 10 Jahren Kindertagesstätte für 3 bis 10 Kinder). Letztes Jahr wurde die Einrichtung aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Nach alter BayBO Sonderbau als Tageseinrichtung für Kinder. Den Brandschutznachweis habe ich Anfang 2013 erstellt. Die neue Bauordnung geht also nicht mehr von einem Sonderbau aus.
Welcher Rechtsstand gilt für die Erstellung des BSN?
Gruss PF