Wenn Flucht- und Rettungspläne auf DIN A4 passen, ist eher zu vermuten, dass sie unnötig sind.
Flucht- und Rettungspläne können beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:
- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über
Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen
Verkehrswegen abweichende Wegführung)
- bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
m.f.G.
U. Drechsler