Hallo Wago,
die MLAR, Nr. 5.1, sieht erst einmal keine Ausnahmen vor.
Sicherlich gibt es in der Praxis Fälle, wo man nicht mit dem 5.1 zurechtkommt. Dazu zwei Beispiele: LWL-Leitungen gibt es nicht mit Prüfung nach DIN 4102-12, da die Prüfmethode bei LWL nicht funktioniert. Oder Sie verkabeln einen Aufzug über die Dachfläche, auch da kriegen Sie meist keine Verlegung nach DIN 4102-12 oder nach den Buchstaben b) und c) hin.
Da Ihre Frage ist sehr allgemein gehalten ist und es keine allgemeine Ausnahme gibt, kann ich Ihnen nicht mit eine pauschalen Antwort weiterhelfen.
Man muss m. E. aber auch sehr genau prüfen, ob der Verzicht auf den Funktionserhalt am Ende wirklich zielführend ist, nicht nur aus brandschutztechnischer sonder auch aus elektrotechnischer Sicht.
Gruß
C. Lammer