Hallo mstein,
die Auffassung der BF fusst vermutlich auf den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, vom DIBT veröffentliche Richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik.
(Wird auch so von der AGBF Bund und NRW so kommuniziert und von uns seit einigen Wochen für n e u e FW-Zufahrten so umgesetzt.)
Darin wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung von Schotterrasen für Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen nicht mehr zulässig ist.
Es muss die Bauklasse VI der RstO 01 eingehalten werden.
Hintergrund werden wohl die schlechten Erfahrungen mit älteren Schotterrasen-Zufahrten sein, die- sofern nicht ausreichend gepflegt- schnell zu Sumpflandschaften mutieren können.
Habe selbst mal Menschenrettung über eine schief stehende DL durchführen müssen, die dann ihrerseits anschließend mit Rüstwagen und Winde aus dem Schotterrasen gezogen werden musste.
Insofern begrüße ich die neue Ausführung. Die alte Regelung war einfach nicht wirklich überprüfbar...
Gruß
Matthias Bußmann