Hallo Herr Bußmann,
da haben wir halt wieder Theorie und Praxis. Leider ist es häufig so, dass, wenn der Versorger nicht (ausreichend) liefern kann, versucht wird, dem Bauherrn die Aufgabe "Löschwasserversorgung" aufs Auge zu drücken, obwohl hier die Gemeinde in der Pflicht ist.
Zur Prüfung der Hydranten auf Privatgrund; da kenne ich, wie oben ausgeführt, nur drei Fälle:
1. öffentliche Hydranten auf privatem Grund
=> Prüfung erfolgt durch die Gemeinde (oder Versorger)
2. Privte Hydranten auf privatem Grund (=> "Betriebswassernetz")
=> Hier ist der Eigentümer des Grundstücks/Gebäudes zuständig
3. Hydranten auf öffentlichen, aber nicht kommunalen Grund
kenne ich bisher nur von Hochschul- und anderen Landeseigentum
=> hier muss zwischen den Parteien eine Lösung gefunden werden
(haben wir in einem konkreten Fall für die Menge anhand des DWVG-Arbeitsblattes gemacht; die Unterfluyhdranten sind nun "kommunal", die Überflurhydranten dagegen "privat")
Die Problematik mit der Prüfung der Hydranten ist zwar aus brandschutztechnischer Sicht wichtig, aus rechtlicher Sicht sollte aber m. E. die Frage vor allem wegen des Trinkwasserschutzes geklärt werden. Gerade Überflurhydranten stehen oft auf Stichleitungen; hier muss ggf. regelmäßig gespült werden, damit es keine Verkeimung des Trinkwassers gibt. Schon aus diesem Grund sollte die Abtrennung zwischen der öffentlichen und der betrieblichen Wasserversorgung geklärt werden.
Gruß
C. Lammer