lieber Lehrling, der Bauordnung liegt ein Personenschutzkonzept zugrunde. Personen sollen gerettet werden, wenn es brennt. Personen halten sich in Aufenthaltsräumen und nur kurze Zeit in "sonstigen" Räumen auf, die Wahrscheinlichkeit ist also groß, daß ein seltenes Ereignis ("Brand") nur dann eintritt, wenn man sich in dazu vorgesehnen "Aufenthaltsräumen" und nicht im Abstellkeller, WC oder Lagerraum aufhält.
Grundsätzlich benötigt jede NE einen notwendigen Flur. Aber keine Wohnung braucht einen solchen, weil man meint, man müsse nicht alles detailgenau regeln. Und da kam man auf "bis 200 m? ohne Regelung / ohne geforderten notwendigen Flur". Weil man in der Wohnung schläft (hohes Risiko) und im Büro wach ist (im allgemeinen), hat man das auf 400 m? ausgedehnt. Einfach als Ergebnis einer Wahrscheinlichkeitsüberlegung. Hat für viel Entspannung gesoprgt, bewährt sich.
Die Erfahrung zeigt, daß benachbarte NE ziemlich oft abgeteilt und dann von "Fremden" genutzt werden. Und die schließen ihre Einheit eigenständig ab. Und der zweite Rw ist futsch. Dank schlechter Erfahrung hat man dann geregelt: kein 2.Rw über eine "fremde" Einheit, schon von Anfang an nicht, wenn es eine eigenständige NE ist.
So hat vieles in den Bauordnungen mit guten und schlechten Erfahrungen zu tun
mfg Schächer