Hallo Freunde!
Meine Brandschutzkarriere hat vor nicht allzulanger Zeit begonnen und somit habe ich noch das Bedürfnis, die Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht mit Sinn zu füllen. Oft gelingt es schon, aber manchmal entstehen Fragen wie diese:
Wieso wird eigentlich für Nichtaufenthaltsräumen kein 2. Rettungsweg gefordert?
Wo ist der Zusammenhang zwischen Größe der Fläche einer NE und Erfordernis eines notwendigen Flures? - Ist der Gedanke der, dass die Nutzer ab einer Fläche von 401 qm das Feuer erst zu spät mitbekommen?
Zumindest in HH wird im aktuellen BPD inzwischen toleriert, dass der 2. RW über eine benachbarte Teilnutzungseinheit geführt wird. Warum aber darf ich auch bei 2 baulichen Rettungswegen den ersten RW auf keinen Fall über die benachbarte Teilnutzungseinheit führen? - Liegt es daran, dass dann der RW mit der Anforderung max. 35 m bis notw. Treppenraum unter Umständen verloren geht? (Das Argument, die Teilnutzungseinheiten könnten irgendwann verschiedene Nutzer haben und dann wär die Tür verschlossen, schließt sich per Definition TEILnutzungseinheit ja von alleine aus. (Und falls nicht, dann tun wir jetzt einfach mal so.)
Ich hoffe, meine Fragen verstören keinen ;-) Freue mich auf Antworten