Autor: Roland Hallo Werner,
es ist richtig, dass die DIN 18095 bisher nicht in die Liste der "Technischen Baubestimmung" aufgenommen wurde.
Wie ist es aber mit den a.a.S.d.T.?
Rauchdichtheit nach DIN 18095 für die Unterteilung von langen Fluren (> 30 m) sind nach BayBO "durch nichtabschließbare, selbstschließende und DICHTE Türen zu unterteilen". Es wird jedoch häufig in einschlägiger Literatur die Rauchdichtheit der Tür nach DIN 18095 empfohlen (siehe hierzu auch Brandschutzatlas, 6.8.4-B 7 "Rauchdichte" Türen).
Baurechtlich ist die Sachlage - glaube ich jedenfalls - recht eindeutig! Rauchschutztür nach DIN 18095 in Bayern nicht erforderlich!
Gruß, Roland