Sehr geehrte Kollegen,
ich wünsche ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2013.
Erstmals in Braunschweig 2009 wurde die beabsichtigte Neuregelung für die Rauchableitung für Industriegebäude (mit Festlegung zum sofortigen Gebrauch) bekannt gemacht.
Zuletzt in Braunschweig 2012 wurden die beabsichtigten Neuregelungen für andere geregelte Sonderbauten vorgestellt.
In einem Beitrag von Herrn Ralf Heidelberg im Feuertrutzmagazin 06.2012 wurde gleichlautendes erörtert.
Unter anderem auch die alternative Berechnung der Rauchableitung im Industriebau über eine maschinelle Rauchabzugsanlage (Verkürzt: Mindest-Volumenstrom erf. Vab von 10.000 m?/h je 400 m? Bezugsgrundfläche).
Kann auch diese neue Bemessung ab sofort angewendet werden?
Vielen Dank vorab für ihre Beiträge.
Mfg
Andreas Beuscher