Die Notwendigkeit z.B. Feuerwehrpläne zu erstellen wird gemäß IndBauRL in Abhängigkeit der Größe "Summe der Geschossflächen"
bedingt. Es ist mir nicht ganz klar wie die "Summe der Geschossflächen" anzuwenden ist. Dabei geht es nicht um die Ermittlung der Flächen, sondern um die Summenbildung.
BEISPIEL:
Industriestandort mit 5 Industriebauten, 1 Vermieter, diverse Mieter. Der Standort ist insgesamt mit einem umlaufenden Zaun ausgestattet und besitzt mehrere Zu- und Ausfahrten. Jeweils ein Industriebau besitzt 1500 qm Geschossfläche. Jeder Industriebau verfügt über eine eigene Baugenehmigung. 2 Industriebauten sind freistehend, 3 sind aneinandergebaut. Zur Nutzung der aneinandergebauten 3 Bauten durch einen Mieter wurden die trennenden Brandwände mit Öffnungen versehen.
FRAGE: Wie ist hier die "Summe der Geschossflächen" zu ermitteln?