ich will mich auf e i n Beispiel hier beschränken : w a s um Himmels willen ist an einer (üblichen, massv errichteten) Biogasanlage gefährlich ? Da ist eine betonierte "Schüssel" in der Gülle und Kot und diverse Abfall- oder Zuschlagstoffe (Mais, Getreide) "gerührt" werden (zusammenfassend sage ich gerne "Scheiße gerüht wird"). Darüber ist eine "Zeltplane", in der bei minimalem Druck Methan gesammelt wird.
Größtes Risiko: da geht einer mit der Kippe im Mundwinkel nahe an der Hülle entlang, die Hülle hat ein Löchlein, es strömt Gas aus, vermischt sich mit der Luft und zündet durch die Kippe. Der Typ ist dann abgefackelt. Deshalb steht an jeder Anlage "Betreten durch Unbefugte verboten - Rauchen und offenes Feuer verboten".
Wenn die Hülle ein großes Loch bekommt, tritt das Gas aus, vermischt sich mit der Luft und fackelt kurz ab. Weil kein "Sonstiger" drum herum stehen soll / darf, kann da nichts passieren.
Natürlich, da gebe ich mattes recht, gehört die Festlegung der Ex Schutz Zonen zur Brandschutzplanung, die Notwendigekeit einer Fackel, über die man bei Störungen das entsthehende Gas sicher abfackeln kann, die Rückhaltung "auslaufender Scheiße" (weil wassergefährdent), die deutliche Beschilderung "Rauchverbot, draußen bleiben", auch die Angabe eines Zaunes und Toren, daß man nicht versehentlich da durch stolpert. Aber macht doch diese Anlagen nicht so zu Gefahrgutbetrieben. Die Kläranlage ist doch auch keine (und produziert in vielen Fällen noch mehr Gas !).
Hersteller, Landwirtschafts BG, Landwirtschaftsberatung usw. informieren gut über Bauweise, Risiken und Gefahrenabwehr. Als "völlig Ahnungsloser" darf man kein BSK dafür aufstellen ("nach Kenntnis und Erfahrung geeignet"). mfg Schächer