Zur Sache:
Neubau soll im Abstand von 3m zur Grundstücksgrenze erbaut werden, Nachbarhaus ist grenzständig. Laut BayBO, Art. 28 (2) gilt:
Brandwände sind erforderlich, ...
1. als Gebäudeabschlusswand (...), wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand bis zu 2,50m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5m zu bestehenden (...) Gebäuden gesichert ist.
Neubau wurde genehmigt, mit Hinweis darauf, dass vermutlich Brandschutzmauer errichtet werden müsse, da Brandschutzabstand von 5m nicht eingehalten werde.
Meine Fragen dazu:
1. Meiner Rechtsauffassung nach geht aus BayBo Art 28. doch hervor, dass der Brandschutzabstand mit >2,50m zur Grundstücksgrenze eingehalten ist. NUR, wenn dieser NICHT eingehalten wäre, müsste doch sichergestellt werden, dass zu bestehenden Gebäuden ein Abstand von 5m eingehalten wird, oder?
2. Gibt es über die Musterbauordnung und die BayBo hinaus noch weitere Regelungen, die einen Brandschutzabstand von 5m verlangen?
3. Hilft es, dass das Nachbarhaus keine Fenster in Richtung Grenze ausweist?
4. Neubau Gebäudeklasse ist 3. Demnach wäre doch eine Ausführung als hochfeuerhemmende Wand ausreichend (BayBo Art28 (3) 2.), korrekt?
5.Kann eine hinterlüftete Fassade (Lärchenverschalung) hochfeuerhemmend ausgeführt werden? Tipps zur Realisation?
6. Könnte man ersatzweise die Grenzwand des Nachbarhauses als Brandwand/hochfeuerhemmende Wand auszuführen?
Danke bereits jetzt für Ihre Antworten!