Auch wenn ich mich wiederhole.
Zunächst sollte doch erst einmal geklärt werden, um was für eine Anlage es sich handelt.
"in Anlehnung an ..." hilft hier nicht wirklich weiter.
Also Brandmeldeanlage (gemäß DIN 14675 bzw. VDE 0833), Alarmierungsanlage gemäß VDE 0828 bzw. VDE 0833-4 oder eine "Hausalarmanlage" - für letztere gibt es keine Normen, sondern "nur" ein Merkblatt des BHE.
Müsste ja auch im Bericht des "Prüfsachverständigen§" stehen ...
Die zweite Frage ist, wie sieht den das Alarmierungskonzept aus? Wer soll den überhaupt die Alarmierung auslösen können? Wer hat welche Aufgaben? etc.
Erst dann macht es Sinn, sich über die Anbringungsorte der Handauslösungen Gedanken zu machen.
Eine Laufzeit für die Alarmierung als Vorgabe ist mir nicht bekannt; gerade bei einigen ´modernen´ Anlagen und vielen Alarmierungsbereichen kann es aufgrund der Bus-Struktur der BMA geraume Zeit dauern, bis alle Alarmierungskreise angesteuert wurden.
Für die Zeit, in der ein automatischer Melder eine Brandkenngröße detektiert haben muss, gibt es ebenso Vorgaben wie für die Signalverarbeitungszeit, innerhalb der die BMZ nach einem detektierten Brand (auch bei HFM) in den Alarmzustand überwechseln muss.
Gruß
C. Lammer