Hallo JeSchoppi, eine Brandwand / innere Brandwand muß F 90 A + M sein und F 90 gehalten / ausgesteift werden. Bei F Null Hallen ist das ein erheblicher Zusatzaufwand, da man die Brandwand vom Boden aus eingespannt erreichten muß. Da kostet die Bw so wiel wie die halbe Halle.
Gemäß der Denkweise für Holzbauten "F 30 von innen nach außen / F 90 von außen nach innen" und ausgesteift nur durch F 30 (GK 1,2,3) oder F 60 (GK 4) kann man diese Außenwand als Brandersatzwand günstiger herstellen udn an das F 30 (F 60) Bauwerk hängen. Also n i c h t von unten ausgesteift bauen.
Hier wird die eine Halle getrennt, daß es zwei nebeneinander stehende Hallen ergibt. Die können F Null, F 30, F 60 oder F 90 sein. An jede der beiden Hallenteile hängt man eine "Außenwand von innen F 30(F 60), von außen F 90" bzw "F 90" an (Brandersatzwände). Brennt eine der beiden Hallen, fällt diese Brandersatzwand nach 30 oder 60 Minuten zulässig ein, die gegenüberstehende Außenwand der anderen Teilhalle bleibt aber von außen nach innen F 90 tauglich. Unter F 30 sollte eher nicht sein, man kann das erste Hallenfeld samt Aussteifungskreuzen F 30 anstreichen ... dann kommt es nicht so überraschend. Bei einer F Null Halle erwartet aber kein Feuerwehrmann, daß sie sehr lange steht, es sei denn, sie ist gut durchgelüftet (5 % Regelung) und man sieht, daß diese Teile nicht durchhängen. Und jeder weiß: die Außenwand einer F Null Halle d a r f zeitnah umfallen. Also unkritisch. mfg Schächer