Hallo Johanna,
in Bayern dürfen Treppen aus Stahl (ohne Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer, allgemein unter "F0" bekannt) bei Gebäuden geringer Höhe ausgeführt werden!
Tipp: einfach mal in die Bauordnung von Nordrhein-Westfalen unter "Treppen" nachlesen, ob hier das gleiche gilt.
Grüße aus Bayern,
Roland