Anders herum:
Handelt es sich um ein Gebäude, dass nach Art.57 BayBO verfahrensfrei ist?
--> wohl eher nein
Handelt es sich um ein Gebäude oder eine bauliche Anlage?
--> wohl eher ein Gebäude (Gkl. 3)
Somit ist wohl zumindest ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erforderlich und formell nach Art. 62 auch ein Brandschutznachweis zu erstellen, der jedoch -sofern kein Sonderbau oder Abweichungen bestehen - nicht geprüft wird.