BayBO Art. 33 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
(8)Notwendige Treppenräume müssen belüftet werden können. Sie müssen in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einem freien Querschnitt von mindestens 0,50 m? haben, die geöffnet werden können. Für innenliegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden mit einer Höhe nach Art. 2 Abs. 3 Satz 2 von mehr als 13 m ist an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 1 m? erforderlich; ...
Hier: MFH, > 13,0 m = GKL 5, Treppenraum an Außenwand
Treppenraumfenster in allen Geschossen ca. 1,00 x 1,35 m = 1,35 m Lichte Öffnung + RWA > 1,0 m?
Der Bauherr beabsichtigt aus Sicherheitsgründen an den Fenstern Drehsperren einzubauen. Fenster sind nur noch kippbar, der freie Querschnitt von 0,5 m? wird nicht mehr erreicht.
1.)Löst der fehlende freie Querschnitt somit einen Innenliegenden Treppenraum aus?!
(oder sind die Fenster trotz Drehsperre grundsätzlich noch ?öffenbar?)
2.)Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nachzurüsten, da > 13,0 m ?