Hallo Forum,
laut BayBO Art. 28 (3) müssen Brandwände "unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen." Nun gibt es die Einschränkung, dass Gebäude der Gebäudeklassenb 1 bis 3 hochfeuerhemmende Wände haben dürfen. Gilt hier noch die mechanische Beanspruchbarkeit? Wenn nein, dann könnte man das Bauteil in Trockenbau erstellen, oder?
Gruß, Franz Lang