Hallo
In einem Büro und Verwaltungsgebäude soll ein notwendiger Flur im 1.OG gegenüber dem zweigeschossigen Foyerraum baulich abgetrennt werden.
Die soll mit einem Rauchschutzforhang und einem feuerwiderstandfähigen Gewebe erfolgen.
Als Kompensation werden im Foyer Rauchmelder und Alarmierung vorgesehen, sowie im zweigeschossigen Breich eine Rauchableitung um eine Wärmeableitung im kritischen Bereich vor den Rauchschutzvorhang zu gewährleisten.
Das Foyer wird relativ großzuügig ausgeführt und daher relativ brandlastarmm sein.
Planer und beratende Firma (Vorhang) wollen aufgrund der großen Abmessungen eine Gewebe ausführen mit Klassifizierung DH 30 oder DH 90.
Ich gehe davon aus dass mindestens E30 oder besser EW 30 erforderlich.
Mich würde interessieren ob der Unterschied zwischen E30 und und DH 30 in der Praxis erheblich ist und ob ich nicht vieleicht doch davon ausgehen kann, dass bei frühzeitiger Alarmierung, geringen Brandlasten und vorhandenem Wärmeabzug nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht hinter einem rauchabschluss das Gebäude zu verlassen ?
J.Peters