Hallo, Wombaz
ob man den brennbaren Dachdämmstoff als Brandlast mit ansetzen muß (bzw. nicht) ist in DIN18230-1, und deren Anhang D7.2 geregelt.
Allerdings recht verklausuliert, und das Nicht-Berücksichtigen an Bedingungen geknüpft, die man nicht unbedingt erfüllt (Dachaufbau nach DIN8234, Beiblatt 1 bzw. Folgenorm hierzu), weshalb man das Polystyrol dann doch ansetzen muß.
Aufgrund einer Nachforderung der Bauaufsicht in einem kürzlichen Fall habe ich jedenfalls derartige Brandlasten in die DIN18230-Rechnung aufgenommen, habe allerdings die Dachdämmung (und Wanddämmung - PUR-Schaum)nur zu 50% angesetzt, da die Hälfte der Brandwärme aus diesen Bauteilen ja nach außen strahlt.
M. Koeppen