Hallo Starzyk,
also, Du bist der Brandschutzplaner, oder?
Bei den Abmessungen liegst Du schon über den nach Art 28 BayBO 40 Metern.
Wenn Du "sowieso" eine BMA vorsiehst (erforderlich nur, wenn es sich um eine geschlossene Großgarage handelt), wäre aus meiner Sicht eine Abweichung (also Entfall der Brandwand) durchaus zu vertreten.
Argumente: Feuerbeständige Abtrennung zwischen Garage und Gebäude, Gebäude in Zellenbauweise und eben die BMA.
Aber, wie gesagt: Ist eine Abweichung, die ich vor der Beantragung mit der Behörde/dem Prüfsachverständigen abstimmen würde.
Gruß
Werner Müller