M-LüAR:
"Leitungsabschnitte im Freien, die von Brandgasen durchströmt werden können, müssen feuerwiderstandsfähig sein aus Leitungsbauteilen aus Stahlblech bestehen,
wenn ein Abstand von mindestens 40 cm zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen ..." etc,etc.
Frage: Wenn die Durchdringungen von Lüftungsleitungen, durch ein feuerwiderstandsfähiges Dach, mit Brandschutzklappen hergestellt werden, können Sie dann im Sinne der M-LüAR noch von Brandgasen durchströmt werden?
J.Peters