Hallo Herr Lammer,
das sehe ich aber anders.
Die SPrüfV sagt ganz allgemein " Alarmierungsanlagen müssen geprüft werden".
Wie kommen Sie darauf, dass die SPrüfV unter Alarmierungsanlagen nur elektroakustische Notfall-Warnsysteme - EAN, meint? Ein Alarmierungsanlage ist, so weit ich weis, ein allgemeiner Oberbegrif für verschiedene Arten von elektrisch betriebenen Anlagen. Also müssen diese in Sonderbauten auch stets geprüft werden...