Auszug aus der neuen BayBO zu Gebäudeabschlußwänden:
Es wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
?3Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein.?
...endlich wird hier Klarheit geschafen und die immer wieder zu diskutierende Frage nach der brennbaren Dämmung, seitlich der Gebäudeabschlußwände, eindeutig beantwortet!