@ Lammer: Wo steht, dass in Bayern eine Spindeltreppe für ein normales Wohngebäude als notwendige Treppe unzulässig ist?
@ Schächer: Ich bin voll Ihrer Meinung. Natürlich muss aber auch im Einzelfall entschieden werden in wie weit eine Gefahr aus angrenzenden Wohnungen (Brandüberschlag)besteht.
@ Bußmann: Artikel 33 Abs. 1 Nr. 3 BayBO notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig als Außentreppen, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann. Also keine Abweichung.
Eine genau Betrachtung der Situation ist natürlich immer erforderlich.
Allgemein wollte ich nur Meinung hören, denn ich sehe immer wieder unterschiedliche Auslegungen.
Vielen Dank dafür.