@hirsch
Wie ich bereits oben ausgeführt habe (Begründung zur VkVO) muss der Rettungsweg über einen notwendigen Flur führen.
Das ODER bezieht sich auf den Ausgang.
Vielleicht ist der Absatz so verständlicher:
"In Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen oder in erdgeschossigen Verkaufsstätten darf der Rettungsweg nach Absatz 2 und 3 innerhalb von Brandabschnitten eine zusätzliche Länge von höchstens 35 m haben, soweit er über einen notwendigen Flur für Kunden
- mit einem unmittelbaren Ausgang ins Freie
oder
- in einen Treppenraum notwendiger Treppen
führt."
Der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Führung beider Rettungswege über einen gemeinsamen notwendigen Flur nicht zulässig ist.
Gruß
C. Lammer