Guten Abend,
gelten im Hochhaus umlaufend auskragende Balkone auch als horizontaler, auskragender Schutz vor Brandüberschlag in Hochhäusern nach Pkt. 8 MHHR?
F 90 ist sicherlich kein Problem, aber brandlastfrei, wie sonstige Fassaden sind sie eigentlich nicht. Sie werden genutzt und auch in Feuer auf diesen ist nicht selten. Ein Brandüberschlag von Balkon zu Balkon und von dort aus ins Geschoss somit nicht unwahrscheinlich.
Gibt es dazu ggf. Referenzbeispiele oder Untersuchungen?
S. Huber