Das kommt sicher auf den Einzelfall darauf.
Wie bereits in diesem Forum häufiger postuliert, kommt es bei der NE auf die selbstständige Benutzbarkeit an; heißt, wenn die Praxis auch durch einen Anderen genutzt werden könnte, ist die Trennung notwendig.
Wenn aber die "Praxis" teil der Wohnung ist, m. E. nicht.
(So etwas gibt es noch vereinzelt; da findet die Sprechstunde quasi im "Wohnzimmer" statt.)
Gruß
C. Lammer