Autor: Schächer Liebe Kollegen,
auch wenn ich mir öfter mal den Mund verbrenne,
ich mag solche Mängel nicht hingenommen wissen.
Ein Richter eines Verwaltungsgerichtes ist ein JURIST, K E I N Brandschutzfachmann. Und unantastbar ist er auch nicht. Und wenn eine Leiche zu beklagen ist, dann wird er darauf hinweisen, daß er die Tragweite seines Urteilsspruches eben nicht hinreichend verstanden hat ... es gibt noch mehr merkwürdige Urteile ...
Bei konkreter Gefahr gibt es keinerlei Bestandsschutz,
Duldung oder sonstwas.
Und wenn irgendeinem etwas paassiert ist, weil er etwas übersehen hat oder einfach mal was dumm gelaufen ist, oder was auch immer an Pannen passiert, ist es schlimm genug. Und dann sollten wir bekannte Pannen n i c h t hinnehmen. Mit der Presse ist das auch nicht so einfach, der "Beschuldigte" kann ohne Gesichtsverlust dann nicht so leicht zurück, das kann die Sache auch erschweren.
Was halten Sie von einer Rückfrage bei der Obersten Bauaufsicht ? Die ist grundsätzlich für "heiße Kohlen" zuständig ("Bauaufsicht ist Sache des Staates. Sie wird zur Erfüllung nach Weisung den unteren BA übertragen"). Heißt: wenn das Ding nicht klar genug geregelt ist, muß die Oberste BA "regeln", d.h. einschreiten. Erster Vorteil: es gibt etwas mehr Schriftverkehr und die Belasteten können sich nicht mehr so leicht rausreden. 2. die "Oberste BA" kann sich auf "nicht verstanden" gar nicht rausreden. 3. Meistens kommt durch eine höhere Ebene Schwung in die Sache. 4. Jedermann hat das Recht, sich alleine oder mit anderen zusammen mit Petitionen an die zuständige Behörde oder das Parlament zu wenden (Art. 17 GG), das bewegt oft auch etwas in die richtige Richtung, weil keine Behörde dem Petitionsausschuß schreiben will, daß sie nichts erreicht hat.
5. Eine Beschwerde über den Richter wegen sachfremder Entscheidung entgegen Grundgesetz beim Gerichtspräsidenten ... "Das Grundgesetz bindet Gesetzgeber, Verwaltung UND JUSTIZ als unmittelbar geltendes Recht (GG) und in Art. 2 GG: jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Also: viel Schreibkram - aber was ist eine "verhinderte Leiche" wert ?
Und wer will sich eine Leiche an sein Gewissen hängen ? Stellen Sie sich vor, Sie schlagen die Zeitung auf und sehen "Ihre Leiche" ... Das geht Ihnen den Rest des Lebens nach ... Ich hatte im Einsatz als 20-Jähriger mal eine ertrunkene Kinderleiche (kein Fremdverschulden, kein Einsatz zu spät sondern dumme Verkettung unglücklicher Umstände, einfach blöd gelaufen). Die kommt mir nach 30 Jahren immer wieder mal hoch, wenn etwas "passendes" zu sehen ist.
Ich habe im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr viele Leichen "erlebt".
Es ist jedesmal ein Graus und mit zunehmendem Alter wird es n i c h t besser. Vielleicht bin ich daher im baulichen Brandschutz "gelandet" ,
dies möglichst zu verhüten ... und dazu mölchte ich jeden Kollegen ermuntern !
Mit M u t und Tatendrang der Gefahr entgegen.
Es passiert trotzdem noch viel zu viel und es kann jeden treffen, der verantwortlich entscheidet, weil Fehler trotzdem immer eingeschlossen bleiben. Auch bei Richtern.
mfg Franz Schächer
Baustatik + baul. BS
Fachberater Statik im Einsatz der Fw