Gemäß LüAR dürfen Lüftungszentralen nicht anderweitig genutzt werden. Liegt eine andere Nutzung schon vor, wenn Elektrotrassen, die nicht zur Versorgung der Lüftungszentrale dienen, die Zentrale queren? (in meinem Fall sehr massive Trassen)
Nach meiner Interpretation soll die Regelung eine Brandgefahr in der Lüftungszentrale ausschließen. Ob nun Lagergut anfängt zu brennem (Was definitiv eine andere Nutzung ist) oder die Kabeltrasse ist dann eigentlich egal, oder? Die Kabeltrasse sehe ich dahingehend sogar kritischer.
Jedoch erlauben wir z. B. auch in Garagen Kabeltrassen, die nicht zur Versorgung der Garage dienen. Auch hier gibt es einen entsprechenden Vermerk in den Vorschriften. Wo ist hierzu der Unterschied zu sehen?
Ein treffliches Thema zur Diskussion. Freu mich auf die Antworten! Danke!
Steffi Huber