Brasa schrieb:
> Die Fachleute haben sich bei der Festlegung der
> Erleichterung gedacht, dass der (runde) Querschnitt
> einer einzelnen Leitung fast identisch ist mit dem
> Querschnitt der Bohrung durch die Wand.
Die Duplexkabel haben die Maße 16x7mm, deshalb kam ich auf die 20mm Bohrungen. Ein etwas kleinerer Durchmesser wäre also möglich.
Brasa schrieb:
> Musst du die Anforderung überhaupt erfüllen?"
Wir haben für unser Vorhaben das OK der Branddirektion des KVR Münchens, solange wir "bauaufsichtlich zugelassene Abschottungen" verwenden.
Brasa schrieb:
> Die Muster-LAR gilt nicht für dich.
> Für dich gilt die konkrete LAR des Bundeslandes,
> in dem das Bauwerk genehmigt ist.
In dem Falle ist es die LAR Bayern. Nach den Informationen, die ich gefunden habe, ist diese mit der MLAR 2005 identisch (siehe http://preview.tinyurl.com/bv4guqn)
Brasa schrieb:
> Die Anforderungen gelten u. a. für raumabschließende
> Wände, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben
> ist (z. B. F 30). Für eine Wand zwischen zwei Studentenbuden
> ist das wahrscheinlich der Fall.
Die Wände zwischen den Zimmern sind laut den Planungsskizzen F90.
Die Frage ist für mich also weiterhin, ob es zulässig wäre jeweils eines der ingesamt 3 Kabel in einer seperaten Öffnung, die dem Durchmesser des Kabels entspricht, durchzuführen und somit auf ein "großes" Brandschott zu verzichten.
Beste Grüße,
J. Raffler