@ Anton: Woher wissen Sie, dass das nicht im Sinne der Bauordnung ist? Haben Sie diese geschrieben? Ich verwechsle da übrigens auch nichts, denn ich habe geschrieben: "Aus meiner Sicht ist es ein wenig wie mit den Gebäudeklassen", das ist ein vergleich zu einer ähnlichen Formulierung, die aus meiner Sicht auf etwas ähnliches abzielt:
Wenn heute einer ein klassisches Satteldach auf sein Haus baut, das dazu geeignet ist Aufenthaltsräume aufzunehmen, dann unterstellt man dem Bauherrn, dass er das irgendwann vielleicht auch tut, indem man das Haus u.U. dadurch der Gebäudeklasse 4 oder sogar 5 zuordnen muss. Die Anforderungen an das Gebäude steigen damit wesentlich an. Auch wenn der Bauherr eidesstattlich erklärt, dass er das Dach niemals ausbauen wird, die Gebäudeklasse ist einfach nicht diskutierbar, auch wenn er tausendmal Seicher oder Lager in die Pläne schreibt, er muss die Gebäudeklasse akzeptieren (oder das Dach flacher machen). Will er definitiv langfristig keine AR im DG, dann kann er Abweichungsanträge stellen zu den einzelnen höheren Anforderungen die sich aus der höheren Gebäudeklasse ergeben, aber er ist damit auch nicht mehr so flexibel, wenn er dann doch irgendwann ausbauen möchte. Wenn er das Haus verkauft mindert das vielleicht sogar den Wert, weil der Nachfolger das Dach nicht mehr oder nur unter Schwierigkeiten ausbauen kann. Das hat jetzt erst mal nichts mit dem o.g. Thema zu tun bzw. nur indirekt.
Meine These:
Wenn ich im Keller Räume habe mit einer lichten Höhe von 2,50 m und entsprechender Belüftung (und Belichtung), dann wird zunächst ebenfalls unterstellt, dass die Räume irgendwann als AR genutzt werden können und es sind die baurechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ich glaube, dass dies so gewollt ist, um - ähnlich wie bei den Gebäudeklassen - einer späteren legalen Nutzungsmöglichkeit vorzugreifen.
Wenn das nicht im Sinne der Bauordnung wäre, wie Anton formuliert hat, warum dann die Worte "oder geeignet" am Ende des Art. 2(5) BayBO?
Dann hätte es ja ausgreicht wenn der Gesetzgeber geschrieben hätte:
"Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind."
Er hat aber definitiv geschrieben:
"Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind."
Können Sie mir das erklären?
Gruss PF