Hallo,
im Zusammenhang mit der Diskussion über Nachströmöffnungen würde mich interessieren, ob es rechtliche Vorgaben oder Empfehlungen zur generellen Ausstattung von Putzmittelräumen gibt (z. B. stündlicher Luftwechsel, Raumtemperatur, Ausgußbecken, Zapfstelle für kaltes/warmes Wasser, etc.).
Zum Thema Lüftung:
Angesichts des "Gefahrenpotentials" heutiger Reinigungsmittel, die üblicherweise in geschlossenen, unzerbrechlichen Gebinden aufbewahrt werden, ist Unter Umständen eine natürliche Raumlüftung (z. B. über ein im Bedarfsfall kippbares Oberlicht) völlig ausreichend. Dies wäre mit Sicherheit, sowohl unter Investitions- wie Betriebskosten-Gesichtspunkten, die günstigste Lösung.
Entscheidend dürfte die Frage der Lagermenge und der Klassifizierung der jeweiligen Reinigungsmittel sein.
In vielen Büro- und Verwaltungsgebäuden die großflächig mit textilen Bodenbelägen ausgestattet sind, reduziert sich die Naßreinigung in der Regel auf die Sanitärräume und die Treppenräume. In den Putzmittelräumen findet man daher neben einem Industrie-Staubsauger häufig nur noch geringe Mengen an Naßreinigungsmittel, vergleichbar denen in Privathaushalten. In solchen Fällen stellt sich für mich die grundsätzliche Frage, ob der diskutierte Aufwand (Raumausbildung in F90-Qualität, T30-Tür, mech. Be- und Entlüftung) überhaupt erforderlich ist.
Gruß
Rainer Smetty