Hallo Frau Huber,
einfach nur richtig in der PrüfVO NRW lesen und dann wissen, wo der Unterschied zwischen Rauchabzugsanlagen und Rauchabzug liegt, dann hat sich das Thema selbst beantwortet.
Leider ist manchem Planer, Bauherrn oder ggf. auch Bauaufsichten der Unterschied und die Konsequenzen nicht immer geläufig.
Sie leigen mit Ihrer Annahme soweit richtig, dass es nicht prüfpflichtig ist, aber dennoch kann man es "in Anlehnung" prüfen lassen - siehe Anmerkungen firefly;
der Feuerteufel