Der Begriff "Hausalarmanlage" ist hier verwirrend.
Zu einer Hausalarmanlage, so wie sie Sie beschreiben, gibt es keine normativen Festlegungen; insoweit ist der Hinweis auf die DIN 14675 nicht sachgerecht.
Entweder soll eine Hausalarmanlage gebaut werden; dazu, wie gesagt, gibt es keine Normen. Ein Merkblatt des BHE kann zur Orientierung dienen.
http://www.bhe.de/component/option,com_jdownloads/Itemid,113/task,finish/cid,1237/catid,53/
Oder es soll eine Brandmeldeanlage gemäß den Normen (dann reicht aber DIN 14675 nicht aus) gebaut werden. Diese kann sich dann auf Alarmgeber und nichtautomatische Melder beschränken (siehe Abschnitt Alarmorgansiation etc).
Der Unterschied zwwichen beiden Anlagen ist erheblich, insbesondere was die wiederkehrenden Prüfungen und ggf. Abnahmen betrifft.
Hier sollte unbedingt vorab eine Klärung erfolgen.
Gruß
C. Lammer