Hallo Rupi,
meiner Meinung nach ist das eine rein zivilrechtliche Frage, d.h. das muss in dem Vertrag zwischen Besitzer und Betreiber geregelt sein.
In unseren Verträgen ist das so geregelt :
Der Investor für eine Immobilie bezahlt die Erstausstattung mit Feuerlöschern.
Der Käufer/Besitzer einer Immobilie bezahlt die 2-jährigen Überprüfungen der Feuerlöscher - und legt das auf die Miete / Pacht um.
Der Besitzer kauft neue Feuerlöscher (bei Verlust oder Verschleiß der Erstausstattung) - aber nur in dem Umfang, wie es für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes (Gebäudezustand bei Übergabe an den Nutzer/Mieter) erforderlich ist - alle weiteren Feuerlöscher sind allein Sache des Nutzers.
Festlegungen in DIN, VDE, VDI o.ä. gibt es hierzu nicht.
Ich hoffe das hilft Dir weiter
Gruß
Nils