Sehr geehrte Fachplaner!
Im "Brandschutzatlas" habe ich gelesen, dass ab der MBO 2002 in aneinandergereihten, selbstständigen Gebäuden auf demselben Grundstück Brandwände alle 40m nicht mehr erforderlich sind, da eine ausreichende Trennung durch die feuerwiderstandsfähigen Trennwände der einzelnen Nutzungseinheiten erreicht wird.
Diese Regelung ist aber laut dem Atlas nicht in allen LBOs übernommen worden.
Da wir gerade ein Gebäude planen, bei dem das evtl. eine Rolle spielen könnte, würde mich interessieren, ob diese Regelung in Bayern eingeführt worden ist.
Ich habe den Artikel 28 und den Kommentar dazu mehrmals durchgelesen, kann aber keine Ausführung zu so einem Fall (selbstständig und auf demselben Grundstück) finden.
Weiß jemand, ob die BayBO die Regelung übernommen hat?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!