Hallo Mattes,
finden Sie die Schnelllauftore in der Bauregelliste? ich hab nichts gefunden!
also auch kein Verwendbarkeitsnachweis - aber:
es gibt die Ausstattungen mit einer geprüften Fluchtwegsteuerung und Gutachten dazu; u.a. Butzbach
Auszug aus deren Prospekt:
Alle Butzbach-Schnelllauftore bis zu einer
Größe von 4,50 Meter auf 4,50 Meter
erfüllen mit der optionalen Fluchtweg-Ausstattung
die wesentlichen Anforderungen,
die an automatische Schiebetüren in
Rettungswegen gestellt werden.
Voraussetzung für die Erteilung dieser
Fluchtwegzulassung sind u.a. die vollautomatische
Torsteuerung in Fluchtrichtung
und verschiedene selbstüberwachende
Einrichtungen am Tor, deren Funktionalität
auch nach einer Million Öffnungen noch
gewährleistet sein muss.
Dabei überwachen sich alle Sicherheitseinrichtungen
des Tores selbsttätig, so dass
auch bei einer Störung, z.B. bei einer Unterbrechung
der Stromversorgung oder auch
bei Ausfall eines Bauteils ein sicherer Zustand
der Toranlage und damit die Sicherheit
des Benutzers jederzeit garantiert
werden kann.
also hier über §3 "andere, geeignete technische Lösung" im Konzept beschreiben, Produkteignung mit Gutachten belegen und es müsste ok sein (zumindest für eine Genehmigungsbehörde, die mehr, als nur §§§ lesen kann, und versteht, um was es geht!)
SCHUTZZIELORIENTIERT planen und handeln!
mfg
der Feuerteufel