Vielen Dank für die vielen qualifizierten, wenn auch kontroversen Beiträge.
Ich denke ein gewisser Ermessenspielraum ist da einfach drin und damit leider auch ein Stück Rechtsunsicherheit.
Ich glaube nach Abwägung der verschiedenen Argumente, dass in unserem Fall Bestandsschutz besteht.
Ich würde allerdings beim Austausch eines Elementes im Falle einer Erleichterung durch aktuelles Recht, Diese nicht ohne Weiteres in Anspruch nehmen. Aus folgendem Grund.
Eine bestimmte Bauordnung definiert mit der Summe ihrer Anforderungen ein bestimmtes Brandschutzniveau.
Wenn ich, bei einer Instandsetzung einzelne Elemente durch gleichartige ersetze bleiben dieses Niveau unverändert. Ersetze ich jedoch ein Element durch eines mit, im Hinblick auf den Brandschutz, anderen Eigenschaften so ändert sich das Brandschutzniveau. Für den Fall, dass das neue Element geringere Anforderungen erfüllt verschlechtert es sich.
Daraus leite ich ab, dass Bestandsschutz nicht nur zu Erleichterungen führen kann sondern im Einzelfall auch zu höheren Anforderungen.
Viele Grüße
Fred