Hallo,
vielleicht sehe ich es zu entspannt, aber m.E. muss eine BMZ
nicht in einen Raum mit Feuerwiderstand gestellt werden.
wo sollte dies stehen?
die LAR fordert 30 min Funktionserhalt nur bei Alarmierungsanlagen, die im Brandfall wirksam sein müssen, also über den Zeitpunkt der Alarmierung bei Brandentstehung hinaus. wenn ein Brandabschnitt bis 1600 m? versorgt wird, gilt auch diese Forderung nicht.
der BMZ-Raum muß laut LAR mit Rauchmelder(n) überwacht sein, dann kein Funktionserhalt.
auch die VdS für BMA fordert keinen Brandschutz für BMZ-Aufstellung.
Fordert die VDE0800-1 so etwas?
Es sit doch gängige Praxis, BMZ in irgendeinem Raum, oder im Treppenraum, in der Pforte, am Empfangstresen, im Foyer usw. aufzustellen, gerade in Sonderbauten, und dies ist doch so i.O., oder?
wenn man aber schon F90/T30 macht, dann sollte man es auch konsequent machen, incl. Schottungen.
soweit meine Sicht dazu
Michael Koeppen