Bundesland: Hamburg Autor: Ben Muss der 2.Rettungsweg in Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-3 eingetragen werden?
Wenn der 2.Rettungsweg ein Fenster darstellt, (z.b. im 1.OG), welches von der Feuerwehr anleiterbar ist, muss auch dieser Rettungsweg in die Pläne?
Müssen 2.Rettungswege besonders gekennzeichnet werden? Da Betroffene bei einigen (nicht bei allen) 2.Rettungswegen auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen ist, und nicht selbstständig ins Freie kommen.
Welche "besondere" Kennzeichnung gibt es für Rettungswege, die für körperlich behinderte Menschen geeignet sind?
Wer bestimmt den Ort des Sammelplatzes?