Hier stellen sich doch erstmal eine Reihe von Fragen!
- Ist das wirklich noch ein Doppelhaus?
- Fußbodenhöhe der obersten Ebene mit Aufenthaltsräumen?
- Wann wurden die Gebäde errichtet?
- Welche Fassung der BayBo war da gültig?
- Liegt eine Realteilung vor? (d.h. steht die Wand überhaupt auf einer Grundstücksgrenze?)
- Wurde die Teilung evtl. erst später vollzogen?
Gerade wenn die Teilung nachträglich kam, wird da sicher nix von einer Grundschuld (besser: Grunddienstbarkeit) zu finden sein.